Kurz beantwortet
Beim In-Office-Bleaching trägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das Bleichgel in der Ordination auf, beim Home-Bleaching verwenden Sie zu Hause ein zahnärztlich abgegebenes Gel in einer angepassten Schiene. Frei verkäufliche Produkte dürfen in der EU höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten und wirken entsprechend schwächer. Füllungen, Kronen und Veneers hellen bei keiner Methode auf.
Auf einen Blick
- Frei verkäuflich
- höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid
- Über 0,1 % bis 6 %
- nur über Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Altersgrenze
- nicht unter 18 Jahren (über 0,1 %)
- Häufigste Nebenwirkung
- vorübergehend empfindliche Zähne
- Füllungen, Kronen, Veneers
- hellen nicht auf
Welche Möglichkeiten zur Zahnaufhellung gibt es?
Zähne dunkeln im Lauf der Jahre nach – etwa durch Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak. Ein Teil dieser Verfärbungen liegt auf der Zahnoberfläche und lässt sich oft schon mit einer professionellen Zahnreinigung entfernen. Reicht das nicht aus, kommt ein Bleaching in Frage: Dabei dringt ein Wirkstoff auf Peroxid-Basis in den Zahnschmelz ein und hellt die eingelagerten Farbpigmente auf.
Grundsätzlich gibt es drei Wege:
- In-Office-Bleaching: Die Aufhellung erfolgt in der Ordination unter zahnärztlicher Aufsicht.
- Home-Bleaching mit Schiene: Sie erhalten von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt eine individuell angefertigte Schiene und ein Bleichgel und wenden es zu Hause an.
- Frei verkäufliche Produkte: Gels, Streifen, Stifte oder Zahnpasten aus Drogerie und Online-Handel mit deutlich geringerer Wirkstoffmenge.
Was erlaubt die EU? Grenzwerte für Wasserstoffperoxid
Zahnbleichmittel gelten in der EU als kosmetische Mittel. Mit der Richtlinie 2011/84/EU, die die Mitgliedstaaten ab 31. Oktober 2012 anwenden mussten, wurden klare Grenzen für Wasserstoffperoxid festgelegt. Sie gelten unabhängig davon, ob der Stoff direkt enthalten ist oder aus anderen Verbindungen wie Carbamidperoxid freigesetzt wird:
- Bis 0,1 %: Mundpflegemittel, Zahnaufheller und Zahnbleichmittel mit höchstens 0,1 % dürfen frei verkauft werden.
- Über 0,1 % bis 6 %: Diese Mittel dürfen nur an Zahnärztinnen und Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Behandlungszyklus ist die erste Anwendung der Zahnärztin oder dem Zahnarzt vorbehalten oder erfolgt unter deren direkter Aufsicht. Danach darf das Mittel für den restlichen Zyklus zu Hause verwendet werden.
- Altersgrenze: Mittel mit mehr als 0,1 % dürfen nicht bei Personen unter 18 Jahren angewendet werden.
- Kennzeichnung: Die enthaltene oder freigesetzte Konzentration muss in Prozent auf der Packung stehen.
Der Hintergrund: Laut Begründung der Richtlinie gelten solche Mittel nur dann als unbedenklich, wenn vorher eine zahnärztliche Untersuchung Risikofaktoren und Erkrankungen im Mund ausschließt und die Anwendung zeitlich begrenzt bleibt. Wirksamere Bleichmittel gehören deshalb nicht in den freien Handel.
Professionelles Bleaching beim Zahnarzt (In-Office)
Vor einem In-Office-Bleaching werden Zähne und Zahnfleisch untersucht, oft auch gereinigt, und die Ausgangsfarbe wird festgehalten. Anschließend wird das Zahnfleisch sorgfältig abgedeckt, damit das Gel nur auf die Zähne wirkt. Das Bleichgel bleibt für eine festgelegte Zeit auf den Zähnen – die Verbraucherzentrale NRW nennt 20 bis 30 Minuten pro Anwendung. Je nach Ausgangsfarbe und gewünschtem Ergebnis kann mehr als ein Termin nötig sein. Manche Verfahren setzen zusätzlich Licht oder Wärme ein, um den Vorgang zu beschleunigen.
Der Vorteil: Die Anwendung erfolgt vollständig unter zahnärztlicher Kontrolle, und eine Veränderung ist meist nach kurzer Zeit sichtbar. Welche Methode im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Zustand der Zähne und von Ihren Erwartungen ab.
Home-Bleaching mit Schiene vom Zahnarzt
Beim Home-Bleaching wird zunächst ein Abdruck oder Scan Ihrer Zähne genommen und danach eine dünne, individuell passende Kunststoffschiene angefertigt. In diese Schiene geben Sie zu Hause das Bleichgel – häufig auf Basis von Carbamidperoxid, das Wasserstoffperoxid freisetzt. Getragen wird die Schiene nach zahnärztlicher Vorgabe; die Verbraucherzentrale NRW nennt als typisches Beispiel ein bis zwei Stunden täglich über etwa zwei Wochen. Je nach Präparat kann das Schema abweichen.
Weil die Schiene genau passt, bleibt das Gel dort, wo es wirken soll, und kommt weniger mit dem Zahnfleisch in Kontakt. Die Aufhellung erfolgt schrittweise. Eine systematische Übersichtsarbeit (de Geus et al. 2016) fand in direkten Vergleichsstudien keinen Unterschied zwischen Home- und In-Office-Bleaching – weder bei der Wirksamkeit noch beim Risiko für empfindliche Zähne. Die Autorinnen und Autoren weisen allerdings darauf hin, dass sich die untersuchten Protokolle stark unterschieden.
Frei verkäufliche Produkte: Was können sie leisten?
Gels, Streifen, Stifte, vorgefertigte Schienen und Whitening-Zahnpasten aus Drogerie oder Online-Handel dürfen in der EU höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten oder freisetzen. Die Verbraucherzentrale NRW beschreibt ihre Wirkung als gering. Whitening-Zahnpasten wirken vor allem auf Verfärbungen an der Oberfläche.
Dazu kommt: Bei schlecht sitzenden Universalschienen oder ungenauer Dosierung kann das Zahnfleisch gereizt werden. Und ohne vorherige Untersuchung bleiben Karies, undichte Füllungen oder freiliegende Zahnhälse unbemerkt – genau dort kann ein Bleichmittel Beschwerden verursachen. Produkte mit höheren Konzentrationen, die online außerhalb dieser Regeln angeboten werden, sollten Sie nicht verwenden.
Die drei Wege im Vergleich
| Kriterium | In-Office-Bleaching | Home-Bleaching mit Schiene | Frei verkäufliche Produkte |
|---|---|---|---|
| Ort | Ordination | zu Hause, erste Anwendung in der Ordination | zu Hause, ohne Kontrolle |
| Wirkstoff | Bleichgel, Auswahl durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt | in der Regel über 0,1 %, höchstens 6 % Wasserstoffperoxid | höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid |
| Untersuchung vorher | ja | ja | nein |
| Schutz des Zahnfleischs | Abdeckung durch die Ordination | individuell angepasste Schiene | Universalschiene oder Streifen |
| Ergebnis | meist nach einem oder wenigen Terminen sichtbar | schrittweise, oft über rund zwei Wochen | gering |
| Altersgrenze | Mittel über 0,1 %: nicht unter 18 Jahren | nicht unter 18 Jahren | keine gesetzliche Altersgrenze |
Wie lange hält das Ergebnis?
Eine Aufhellung ist nicht dauerhaft. Wie lange sie anhält, hängt von der Methode, der Mundhygiene, dem Zustand der Zähne und vor allem von Ihren Gewohnheiten ab: Kaffee, Tee, Rotwein und Rauchen lassen Zähne schneller wieder nachdunkeln. Die Verbraucherzentrale NRW nennt eine Spanne von mehreren Jahren im günstigen Fall bis zu wenigen Monaten.
Die Studienlage zur Langzeitwirkung ist dünn. Ein Cochrane-Review aus dem Jahr 2018 zu Bleichmitteln für die Anwendung zu Hause fand eine aufhellende Wirkung im Vergleich zu Placebo – die Studien deckten aber nur Zeiträume von zwei Wochen bis sechs Monaten ab, und die Vertrauenswürdigkeit der Ergebnisse wurde als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Eine spätere Auffrischung ist möglich, sollte aber zahnärztlich abgestimmt werden. Über die Folgen häufig wiederholter Anwendungen ist noch wenig bekannt.
Nebenwirkungen: empfindliche Zähne und Zahnfleischreizung
Die häufigsten Nebenwirkungen sind vorübergehend empfindliche Zähne – etwa bei Kälte – und Reizungen von Zahnfleisch oder Mundschleimhaut. Laut dem Cochrane-Review traten sie bei höheren Wirkstoffkonzentrationen häufiger auf, waren in den Studien aber meist leicht und von kurzer Dauer. Beim In-Office-Bleaching schützt die Abdeckung des Zahnfleischs, beim Home-Bleaching eine gut sitzende Schiene und eine sparsame Gelmenge.
Halten Beschwerden länger an oder sind sie stark, sollten Sie die Anwendung unterbrechen und mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt sprechen. Häufig lässt sich dann die Einwirkzeit anpassen oder eine Pause einlegen.
Grenzen: Wann hilft Bleaching nicht?
- Füllungen, Kronen, Brücken und Veneers hellen nicht auf. Bleichmittel wirken nur auf natürliche Zahnsubstanz. Nach einem Bleaching können sichtbare Füllungen oder Kronen deshalb dunkler wirken als die Nachbarzähne und müssen eventuell erneuert werden, wenn ein einheitliches Bild gewünscht ist.
- Wurzelbehandelte (devitale) Zähne verfärben sich oft von innen. Hier wird häufig ein internes Bleaching eingesetzt, bei dem das Bleichmittel in den geöffneten Zahn eingebracht und der Zahn vorübergehend verschlossen wird. Alternativ kommen Veneers oder eine Krone in Frage.
- Karies und Parodontitis werden zuerst behandelt. Wasserstoffperoxid kann über kariöse Stellen oder undichte Füllungs- und Kronenränder in den Zahn eindringen und den Zahnnerv reizen. Mehr dazu im Beitrag Parodontitis.
- Freiliegende Zahnhälse sollten vor einem Bleaching beurteilt werden, weil sie empfindlich reagieren können.
- Unter 18 Jahren dürfen Bleichmittel mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid nicht angewendet werden.
Wenn Bleaching allein nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können je nach Situation Veneers eine Alternative sein – mehr dazu im Beitrag Veneers: Keramik oder Komposit?. Stehen einzelne Zähne schief, ändert eine Aufhellung daran nichts; hier kommen eher Aligner in Frage. Sind neue Füllungen oder Veneers im sichtbaren Bereich geplant, ist es sinnvoll, ein gewünschtes Bleaching vorher durchzuführen, damit die Farbe darauf abgestimmt werden kann.
Vor der Behandlung abklären: Lassen Sie vor jedem Bleaching – auch vor frei verkäuflichen Produkten – Zähne und Zahnfleisch untersuchen. Wichtig sind Karies, undichte Füllungen oder Kronen, Zahnfleischentzündungen, freiliegende Zahnhälse und bereits empfindliche Zähne. Sprechen Sie auch an, welche sichtbaren Zähne Füllungen, Kronen oder Veneers haben, denn deren Farbe bleibt gleich.
Zahnaufhellung in der Ordination
Professionelle Zahnaufhellung ist Teil der ästhetischen Zahnheilkunde in der Ordination. Vorab wird die Gesundheit Ihrer Zähne geprüft; danach besprechen Sie gemeinsam, ob und wie eine Aufhellung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Quellen
- EUR-Lex: Richtlinie 2011/84/EU des Rates zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel (2011)
- Cochrane: Eachempati P et al., Home-based chemically-induced whitening (bleaching) of teeth in adults (2018)
- Operative Dentistry: de Geus JL et al., At-home vs In-office Bleaching: A Systematic Review and Meta-analysis (2016)
- Verbraucherzentrale NRW: Bleaching – Möglichkeiten der Zahnaufhellung (2025)
Stand: Oktober 2026 · Dieser Ratgeber ersetzt keine persönliche Untersuchung.
Häufige Fragen
Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Ausschusses der EU gelten Bleichmittel bis 6 % Wasserstoffperoxid als unbedenklich, wenn vorher untersucht wird und die Anwendung begrenzt bleibt. Häufig sind vorübergehend empfindliche Zähne. Zu den Folgen oft wiederholter Anwendungen gibt es noch wenig gesicherte Daten.
Bleichmittel mit mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid dürfen laut EU-Recht nicht bei Personen unter 18 Jahren angewendet werden.
Nur begrenzt. Sie dürfen höchstens 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten und wirken vor allem auf Oberflächenverfärbungen. Solche Beläge lassen sich oft auch mit einer professionellen Zahnreinigung entfernen.
Nein. Bleichmittel wirken nur auf natürliche Zahnsubstanz. Zahnfarbene Füllungen, Kronen und Veneers behalten ihre Farbe und können nach dem Bleaching dunkler wirken als die umliegenden Zähne.
In der Regel nicht, weil eine Zahnaufhellung als ästhetische Behandlung gilt. Die Kosten besprechen Sie vorab in der Ordination.


